Schuldenerlass für arme Länder
Die hohe Verschuldung von vielen Entwicklungsländern sind eine Ursache von Armut und Unterentwicklung. Arme Länder müssen oft einen großen Teil der staatlichen Einnahmen für die Tilgung von Krediten und Zinsen aufbringen. So gehen wichtige Mittel für soziale und wirtschaftliche Investitionen verloren. Der Schuldendienst der Entwicklungsländer übersteigt in der Summe die jährliche Entwicklungshilfe um ein Vielfaches. Afrikanische Staaten zahlten zwischen 1970 und 2002 550 Milliarden US-Dollar an bilaterale (andere Staaten) und multilaterale (z.B. IWF, Weltbank) Gläubiger zurück. Das sind im Schnitt 17 Milliarden US-Dollar pro Jahr. Zum Vergleich, 2002 belief sich die gesamte Entwicklungshilfe für Afrika auf etwa 13 Milliarden US-Dollar.

- Jubliäum der "Kölner Kette" 2009: Zehn Jahre zuvor beschlossen die G7-Staaten einen Schuldenerlass.
1996 wurde um die Entwicklungsländer finanziell zu entlasten von den G8, IWF und Weltbank die sogenannte HIPC-Initiative (HIPC – Heavily Indebted Poor Countries) ins Leben gerufen. Die HIPC-Initiative erlässt besonders armen und hoch verschuldeten Staaten einen Teil ihrer Schulden bis ein tragfähiges Niveau erreicht wird, sprich die Schulden werden nicht vollständig erlassen.
1999 wurde auf dem Kölner G8-Gipfel eingeführt, dass Staaten, die entschuldet werden wollen, zuvor ein überzeugendes Armutsbekämpfungsprogramm ausarbeiten und für mindestens ein Jahr erfolgreich umgesetzt haben müssen. Bis Ende Dezember 2008 wurden 23 Staaten entschuldet, 18 befinden sich noch in der Warteschleife. 2005 schufen die G8 dann noch zusätzlich das MDRI-Verfahren (Multilateral Debt Relief Initiative) auf ihrem Gipfel in Gleneagles um verstärkt multilaterale Schulden, also Schulden bei internationalen Finanzinstitutionen wie z.B. IWF oder Weltbank, in die Erlassinitiativen mit einzubeziehen.

- Wimpel-Aktion der Kampagne "erlassjahr.de - Entwicklung braucht Entschuldung"
Auf der einen Seite sind durch erlassene Schulden tatsächlich Mittel für die Armutsbekämpfung in Entwicklungsländern freigesetzt worden. In Tansania wurden z.B. nach der Entschuldung die Schulgebühren abgeschafft, worauf die Einschulungsquote sprunghaft von 57% auf 95% innerhalb von fünf Jahren anstieg. Oder Mosambik: Dort wurden zwischen 1999 und 2006 die Ausgaben für die Armutsbekämpfung mehr als verdoppelt.
Andererseits wird immer wieder kritisiert, dass die Kriterien für die Teilnahme an den Initiativen zu kompliziert sind und die Verfahren zu lange dauern. Außerdem werden und wurden auch Schulden erlassen, die sowieso nicht mehr abbezahlt wurden. Da stellt sich die Frage nach dem Nutzen für die Armutsbekämpfung, wenn durch den Erlass keine Mittel frei werden. Erlass-Kampagnen bemängeln auch, dass sehr viele Entwicklungsländer die Schuldenerlasse nötig hätten, aufgrund der engen Kriterien der Initiativen nicht beteiligt werden.
Bei der Entschuldung von Entwicklungsländern wurden also in den letzten Jahren einige Fortschritte gemacht, trotzdem bleibt noch vieles zu tun: Das Hauptproblem derzeit ist, dass es keine neutrale Instanz gibt, die darüber entscheidet, wann Schulden unbezahlbar werden und wie viele Schulden einem armen und zahlungsunfähigen Schuldner erlassen werden müssten. Im Unterschied dazu können im nationalen Insolvenzrecht unabhängige Gerichte feststellen, wann von einem Schuldner nicht mehr erwartet werden kann, seine Schulden zu bedienen, ohne dabei finanziell auszubluten.
Im derzeitigen Regime sind es die Gläubiger selbst, die über Schuldenerlasse entscheiden. Dies sind entweder internationale Finanzinstitutionen wie IWF und Weltbank, die reichen Gläubigerländer, die sich im Pariser Club organisiert haben oder die großen Privatbanken im sogenannten Londoner Club.
Was muss geschehen?
- Neudefinierung für tragbare Schulden: Die Schuldentragfähigkeit muss so definiert werden, dass ein Schuldnerland erst dann wieder Schuldendienst und Rückzahlung zu leisten hat, wenn die Mittel für die Umsetzung der UN-Millenniumsziele gesichert sind
- Unabhängige Beurteilung der Schuldentragfähigkeit: Die Schuldentragfähigkeit muss von einer unabhängigen Stelle beurteilt werden.
- Umfassender Schuldenerlass: Umfassender Schuldenerlass muss allen armen Länder gewährt werden, um mehr Mittel zur Erfüllung der UN-Millenniumsziele zur Verfügung zu haben.
- Mittel für Armutsbekämpfung einsetzen: Es muss gewährleistet werden, dass die durch den Schuldenerlass freigesetzten Mittel zur Armutsbekämpfung verwendet werden.
- Schaffung eines internationalen Insolvenzverfahrens: Für alle überschuldeten Entwicklungs- und Schwellenländer muss ein faires und transparentes Schiedsverfahren eingerichtet werden.